Unsere Leistungen
Eine Leistungs-/ und/oder Honorarordnung mit gesetzgeberischer Wirkung besteht für Projektsteuerer nicht. Durch die im Bundesanzeiger veröffentlichten Arbeitsergebnisse der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung / Projektmangement" erhalten die Inhalte eine "Quasi-Verbindlichkeit" als allgemein anerkannte Leistungsordnung.
Wir erbringen die Grundleistungen und Besonderen Leistungen gemäß AHO- Schriftenreihe, Heft 9 idF 2025.

