Unsere Leistungen

Eine Leistungs-/ und/oder Honorarordnung mit gesetzgeberischer Wirkung besteht für Projektsteuerer nicht. Durch die im Bundesanzeiger veröffentlichten Arbeitsergebnisse der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung / Projektmangement"  erhalten die Inhalte eine "Quasi-Verbindlichkeit"  als allgemein anerkannte Leistungsordnung. 

Wir erbringen die Grundleistungen und Besonderen Leistungen gemäß AHO- Schriftenreihe, Heft 9 idF 2025.

 

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